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Tipps & Tricks beim Autokauf...
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Tipps und Tricks - Was man beachten sollte beim Autokauf |
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Fahrzeug - Lebenslauf studieren |
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Im zweiten Schritt empfehlen die Experten eine gründliche
Besichtigung des Autos mit einer abschließenden Probefahrt.
Ratsam ist auch, alle Unterlagen über die bisherige
Fahrzeuggeschichte - vor allem Kundendienstheft und
Reparaturnachweise - auf Stimmigkeit zu prüfen:
Gibt es
möglicherweise große Abstände zwischen den Kundendiensten?
Dabei muss auch geklärt werden, ob der Wagen unfallfrei ist und
ob sämtliche Vorbesitzer im Fahrzeugbrief eingetragen sind.
Endgültige Sicherheit über Zustand und Preis des Fahrzeuges aber
bringt erst seine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Die
Experten stellen optische wie technische Mängel fest, spüren
Vorschäden auf und nennen notwendige Reparaturen. Außerdem
ermitteln sie den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges.
Der Käufer
kann dann absolut sicher sein, für das neue "Schmuckstück"
keinen Euro zuviel
gezahlt zu haben.
Dieses Plus an Sicherheit erhält der Autokäufer zu einem
verhältnismäßig geringen Preis.
Eine Bewertung bei einem
neutralen Sachverständigen, z.B. von DEKRA, kostet in der Regel
weniger als 150 Euro. Der Vorteil einer großen
Sachverständigen-Organisation liegt darin,
dass am Markt
anerkannte Bewertungssysteme verwendet werden.
Deren
ausführliche Prüfergebnisse sind auch für den Laien leicht
nachvollziehbar dargestellt.
Wert legen sollte der Käufer ferner auf eine möglichst aktuelle
Hauptuntersuchung. Eine neue Prüfplakette gibt dem Käufer
zusätzliche Sicherheit, denn sie bestätigt: Zum Zeitpunkt der
Prüfung hat das Fahrzeug den Vorschriften entsprochen.
Gebrauchtwagenkauf: Ohne Bescheinigung drohen Nachteile
Beim Kauf eines Gebrauchten sollten Autofahrer unbedingt auf der
Aushändigung der letzten Prüfberichte des Wagens bestehen,
empfehlen die Sachverständigen von DEKRA. Verfügt ein Autofahrer
nicht über die Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung
(HU) und Abgasuntersuchung (AU) so drohen ihm Nachteile.
Hintergrund ist eine Neuregelung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach müssen
Fahrzeughalter seit Dezember 1999 Polizeibeamten oder der
Zulassungsstelle den HU-Prüfbericht auf Verlangen vorlegen.
Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter auf seine Kosten
bei der jeweiligen Prüforganisation eine Zweitschrift besorgen
oder erneut eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Der
Prüfbericht muss jeweils bis zur nächsten Hauptuntersuchung
aufbewahrt werden. Auch der Prüfbericht der letzten
Abgasuntersuchung (AU) ist aufzubewahren, und zwar bis zum
nächsten Abgastest, und z.B. der Zulassungsstelle auszuhändigen.
Bei jeder HU ist er außerdem dem Sachverständigen vorzulegen.
Die Experten von DEKRA raten, beim Autokauf die Übergabe dieser
Dokumente in den Kaufvertrag einzutragen. |
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