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Tipps & Tricks beim Autokauf...
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Tipps und Tricks - Was man beachten sollte beim Autokauf |
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Käuferwechsel |
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Finanzielle Situationen können sich ändern. Wer im einen Jahr
ein Auto auf Raten kauft, der kalkuliert natürlich nicht ein,
dass er im nächsten Jahr arbeitslos ist, weil sein Arbeitgeber
pleite geht. Tritt dieser Fall aber ein, kann er die
vereinbarten Raten nicht mehr zahlen.
Wenn der in Not Geratene dann jemanden findet, der sein Auto
haben möchte und bereit ist, die Raten weiter zu zahlen, dann
wäre es für ihn die beste Lösung, wenn er seine sämtlichen
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag abtreten könnte.
Dazu muss der Händler aber seine Genehmigung erteilen, § 415 BGB. Das hat seinen Grund
darin, dass er sich Sie als Erstkäufer mit gutem Grund
ausgesucht hat. Wenn er mit einer Zahlung des Kaufpreises auf
Raten einverstanden war, hat er sicherlich vorher Ihre
finanzielle Situation überprüft und für gut befunden. Wenn Sie
jetzt ohne seine Zustimmung einfach Ihren Part am Kaufvertrag
auf jemanden Dritten übertragen könnten, Liefe der Händler
Gefahr, sich - ohne dies verhindern zu können - einen illiquiden
Vertragspartner einzuhandeln und dann seinem Geld nachlaufen zu
müssen.
Daß das so nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand.
Deshalb können sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag
nur mit Genehmigung des Händlers auf einen Dritten übertragen.
Der Händler wird sich dann vor seiner Zustimmung zuerst einmal
anschauen, ob denn der Übernehmer zahlungsfähig ist und
natürlich nur dann zustimmen, wenn dies gesichert ist.
Aber auch dann muss er nicht zustimmen. Er ist in seiner
Entscheidung in den Grenzen von Treu und Glauben frei. |
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