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AutoNews > Verkehrsnews > Steinschlag-Reparatur: Vorsicht vor „schwarzen ... |
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29.04.2010 : Steinschlag-Reparatur: Vorsicht vor „schwarzen Schafen“ |
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Quelle:
http://www.auto-reporter.net/ |
„Die Windschutzscheibe ist innerhalb weniger Minuten wieder wie neu.“ Darüber hinaus fielen für den Autofahrer keinerlei Kosten an. Mit diesen Sprüchen werben Autoglaser, die ihre Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen großer Super- oder Baumärkte anpreisen. Mögen diese Angebote auch noch so verlockend klingen, hier ist äußerste Vorsicht geboten!
„Immer wieder haben Verbraucher hinterher Ärger: Viele Reparaturen werden nicht sachgemäß ausgeführt oder sind unnötig. Und nicht alle Schäden sind versichert, beispielsweise sehr kleine abgeplatzte Stellen. Dann bleiben die Autobesitzer auf den Kosten sitzen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Vor allem sind Glasreparaturen problematisch, die eigentlich nicht erlaubt sind, weil sie zu groß sind oder im Sichtbereich des Fahrers liegen. In diesen Fällen ist ein Wechsel der Scheibe angesagt.
Die Masche der „fliegenden“ Handwerker gleiche denen von Drückerkolonnen, so der Versicherer: Kunden würden damit gelockt, dass die Reparaturkosten komplett von der Kaskoversicherung übernommen würden, auch bei Verträgen mit Selbstbeteiligung. Doch das stimmt nicht immer. „Die Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in einer Vertragswerkstatt beheben lassen“, erklärt Walter.
Ein weiteres Risiko besteht in der oft mangelhaften Qualität der ausgeführten Arbeiten. „Fahrer brauchen eine einwandfreie Sicht auf die Straße. Deshalb dürfen im Sichtbereich des Fahrers keine Glasreparaturen durchgeführt werden, weil sich später in diesen Stellen das Licht brechen und den Fahrer blenden kann“, so der Experte. Häufig werden diese Mängel erst im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung entdeckt. Die Folge: Die Scheibe muss doch noch ausgetauscht werden. Will der geprellte Autofahrer seine Schnellreparatur reklamieren, ist das oftmals nicht mehr möglich, weil das Unternehmen weitergezogen ist – vor den nächsten Bau- oder Supermarkt. Autofahrer sind deshalb gut beraten, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. (auto-reporter.net/sr) |
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