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AutoNews > allgemeine Kfz-News > Verkehrsrecht: Augenblicksversagen einer Mutter ... |
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Verkehrsrecht: Augenblicksversagen einer Mutter bleibt folgenlos |
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Quelle:
http://www. |
Steht eine Mutter mit ihrem sechsjährigen Sohn an einer stark befahrenen Straße, um sie mit ihren Fahrrädern „an der Hand“ zu überqueren, so haftet die Mutter nicht, wenn sie für einen Moment glaubt, die Straße sei frei, „kurz nach vorne zuckt“, dann jedoch wegen eines heranrauschenden Autos stehen bleibt, das den loslaufenden Jungen schließlich erfasst. Ihr sei keine grob fahrlässige Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vorzuwerfen, urteilte das Oberlandesgericht Bamberg.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers darf nicht die Hälfte des Schadenersatzes mit der Begründung zurückhalten, die Mutter hätte den Sohn „an die Hand nehmen“ und dieser hätte einen Fahrradhelm tragen müssen. Hat der Sohn sich bisher im Straßenverkehr stets korrekt verhalten, so sei der Unfall lediglich auf ein Augenblicksversagen der Mutter zurückzuführen. Außerdem gebe es zum einen keine gesetzliche Pflicht für das Tragen eines Fahrradhelmes, und zum anderen war der Junge als Fußgänger unterwegs (OLG Bamberg, 5 U 149/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser) |
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