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18.03.2010 :

Steinewerfen von Autobahnbrücke ist versuchter Mord

Quelle: http://www.auto-reporter.net/
Wirft jemand in der Nacht schwere Steinbrocken von einer Brücke auf die unbeleuchtete Autobahn darunter, so ist eine Verurteilung wegen des schweren Eingriffs in den Straßenverkehr nicht ausreichend. Vielmehr handelt es sich dabei immer auch um versuchte schwere Körperverletzung bzw. versuchten Mord. Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof bestanden (Az. 4 StR 450/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wurden zwei Männer von der Polizei dabei gestellt, als sie gegen halb elf nachts gerade einen fast 38 Kilo schweren Granitblock über einer Brücke bei Großlehna schleppten, um ihn auf die darunter nach Berlin führende Spur der Autobahn zu werfen. Im Kofferraum ihres vor der Brücke geparkten Wagens fanden sich zwei weitere Steine. Beide gestanden, an drei Tagen zuvor zu ähnlicher Nachtstunde die Münchener Autobahn an dieser Stelle mit bis zu 58 Kilogramm schweren Steingeschossen bombardiert zu haben. Wobei es nur einem ganzen „Heer von Schutzengeln“, so der Gerichtsbericht, sowie dem außerordentlichen Geschick der jeweils betroffenen Autofahrer zu verdanken sei, dass in allen drei Fällen außer erheblichem Sachschaden keine Menschenopfer zu beklagen waren.

Obwohl es auch den Tätern offenbar auf Personenschäden nicht ankam, schließt das nach Auffassung des Bundesgerichtshofs jedoch in keinem der Fälle aus, dass sie im Rahmen ihres Tatplans zumindest Verletzungen der Fahrzeuginsassen bei einer Kollision mit den Steinbrocken billigend in Kauf genommen haben. „Denn auf der unbeleuchteten Autobahn musste es dabei aufgrund der späten Gefahrenerkennung und der damit reduzierten Ausweichmöglichkeiten zu schweren Unfällen mit erheblichem Sach- und Personenschaden kommen, die ohne Weiteres auch tödlich hätten enden können“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Peter Muth das Karlsruher Urteil. Insofern sei bei allem glimpflichen Ausgang des Geschehens die Heimtücke der Täter bis hin zum Mordvorsatz nicht zu übersehen. (auto-reporter.net)
 
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