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Das
Kfz-Kennzeichen eine Registrierungsnummer der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
des jeweiligen Landes, Staates, etc. die sowohl
in den Zulassungsregistern und Fahrzeugunterlagen
als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint.
Kennzeichenschilder sind fest mit dem Fahrzeug zu
verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front
eines Kraftfahrzeuges angebracht werden.
Kfz-Kennzeichen, die derzeit in Deutschland
zugeteilt sind
Ein
Kennzeichen zeigt die Herkunft des Fahrers eines
Kraftfahrzeuges an, ob er nun aus einen Landkreis oder
auch aus einer kreisfreien Stadt kommt. Hierbei spielen
die Anzahl der Buchstaben eine hauptsächliche Rolle,
diese richtet sich nach der Größe der
Gebietskörperschaft. Ein "A" für Augsburg bedeutet also,
die größte Stadt in Deutschland deren Namen mit "A"
beginnt. Alle weiteren Städte die mit "A" beginnen
tragen einen zweiten oder einen dritten Buchstaben wie
z.B. "ABG" für Altenburg in Thüringen.
EU-Kennzeichen:
Berlin und Brandenburg waren die ersten Städte, die die
Neuen Eurokennzeichen
(links blauer Streifen & EU Fahne + Länderbuchstaben)
verwendeten.
Seit November 2000 dürfen nur noch die Euroschilder
ausgegeben werden.
Derzeit
sind in Deutschland noch zwei
unterschiedliche Versionen der
Kennzeichen in Gebrauch. Die
ältere Version die seit 1956 existiert,
wurde im Zuge der Kreisreform 1991 durch
die Wiedervereinigung Deutschlands
(1989) nicht mehr zugeteilt. Das liegt
daran, das Landkreise aufgelöst wurden
oder einige Zeichen durch neue Zeichen
ersetzt wurden.
Die Kfz-Kennzeichen der ehemaligen DDR (Deutsche
Demokratische Republik) die bis 1993 Gültigkeit hatten.
Kennzeichenpflichtig waren in der DDR alle
Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm.
Die Kfz-Zeichen hatten die Form (XX 00-00), doch mit der
Zunahme des Fahrzeugbestandes wurde ab Oktober 1974
zusätzlich die Form XXX 0-00 eingeführt. Grundsätzlich
gab der erste Buchstabe den Bezirk an, doch es konnte
auch vorkommen das einige Bezirke zwei verschiedene
geltende Buchstaben hatten.
Länderkennzeichen (Nationalitätszeichen) erläutern die
Herkunft des zugelassenen Kraftfahrzeuges. Es ist ein
rechtlicher Bestandteil des amtlichen nationalen
Kfz-Kennzeichens.